Impressum
Textilstore24
• ein Unternehmen der Druckecke®
Franziska Grunenberg
Freiimfelderstr. 16
06112 Halle
Telefon: 0345-5829150
Telefax: 0345-57540757
E-Mail: info@textilstore24.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE336414496
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
"Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über eine Online-Plattform beigelegt werden. Nachstehend finden Sie den entsprechenden Link zur Plattform der Europäischen Komission zur außergerichtlichen Klärung von Online-Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an diesem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit."
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Erklärung zur Barrierefreiheit für Druckecke®
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter
https://www.druckecke.com
https://www.druckecke.de
https://www.druckecke24.de
https://www.druckeckeshop.de
https://www.drucktower.de
https://www.textilstore24.de
https://www.merchmonkey.de
veröffentlichte Webseiten der Druckecke®.
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Herstellung und Vertrieb von Produkten.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.0 Level A.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 27.03.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.0 Level A).
Die oben genannten Webseiten der Druckecke® hat gegenüber dem durch die WCAG 2.0 Level A abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unseren Webseiten zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG)
sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Webseiten entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei: Unsere Webseiten sind mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar.
Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte
- Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Webseiten. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Technologieabhängigkeit
Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: Chrome
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript, Andere
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von den oben genannten Webseiten der Druckecke® geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit. Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 72 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.
Unternehmen: Druckecke®
Name: Franziska Grunenberg
Straße: Freiimfelderstr. 16
PLZ / Ort: 06112 Halle
Telefon: 03455829150
Telefax: 034557540757
Email: info@druckecke.com
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
E-Mail:
ombudsstelle@ukst.de
Die Druckecke® arbeitet beständig an der Verbesserung der Website. Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 27.03.2025 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Diese Erklärung wurde am 27.03.2025 mit dem Medienkonzepte Generator zur Barrierefreiheit (https://medienkonzepte.de/barrierefreiheitserklaerung-generator/) erstellt.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?
Produkte und Dienstleistungen, für die das Barrierefreiheitsstärkungsgsetz greift, sind im Gesetz aufgelistet. Produkte, für die Barrierefreiheit verlangt wird Hardwaresystem für Universalrechner für Verbraucher incl. Betriebssysteme (z. B. Computer)
Selbstbedienungsterminals, beispielsweise Geldautomaten oder Check-In-Automaten
Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste gebraucht werden (z.B. Mobiltelefone)
Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang (z.B. interaktive Fernseher)
E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen, für die Barrierefreiheit verlangt wird
Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
Elemente der Personenbeförderungsdienste wie beispielsweise Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste.
Bankdienstleistungen
E-Book-Software
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools). Dazu gehören auch Webshops und Apps.
Auch hier gilt jedoch die Ausnahme für Kleinstunternehmen: Shop-Betreiber, die als Kleinstunternehmen gelten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in ihren Online-Shops für die Shops selbst nicht erfüllen.
Welche Unternehmen sind betroffen
Unter die Anforderungen des BFSG fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Anbieter der oben genannten Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Merkmal eines Kleinstunternehmens: Beschäftigte weniger als 10 Personen UND hat höchstens einen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.